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Schwabmünchner Allgemeine am 12.08.2003
Solarstrom darf man nicht überall
ernten
Landratsamt lehnt Projekt auf einer Wiese bei Bobingen ab
Von unserem Redaktionsmitglied Hermann Schmid
Bobingen
Stefan Schmölz fühlt sich ausgebremst. Der EDV-Spezialist
aus Bobingen möchte auf einer Wiese westlich der Wertach eine
Solarstromanlage errichten, die im Jahr etwa 100000 Kilowattstunden
Strom (ausreichend für rund 30 Haushalte) liefern würde.
Doch monatelang wurde er vom Landratsamt hingehalten, ehe die Behörde
Mitte Juni seinen Bauantrag abwies. Es fehle eine Bauleitplanung
der Stadt. Über den Widerspruch von Schmölz hat die nächsthöhere
Behörde noch nicht entschieden.
Schmölz hat den Eindruck: „Das Landratsamt hält
sich in meinem Fall nicht an die normalen Verwaltungsabläufe!“
und spürt bei der Bauverwaltung des Kreises eine „Blockadehaltung
gegenüber regenerativer Energie.“ Stellungnahmen - zum
Beispiel zum Naturschutz - habe das Bauamt monatelang nicht angefordert,
wohl aber mit der „Beeinträchtigung naturschutzfachlicher
Belange“ argumentiert. Fakt ist: Der Antrag wurde am 16. Juni
abgelehnt, die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
stammt vom 4. Juli.
1000 Quadratmeter
Schmölz möchte auf einer ihm gehörenden Wiese westlich
der Wertach knapp 1000 Quadratmeter Photovoltaik-Elemente aufstellen
- in sieben jeweils 45 Meter langen Reihen nach Süden ausgerichtet,
die Unterkante einen Meter, die Oberkante 2,70 Meter über dem
Boden. Die Trägerkonstruktion soll aus lose verlegten Betonschwellen,
gebogenen Stahlrohren und Alu-Querträgern bestehen.
Vor elf Jahren, als Gymnasiast in Schwabmünchen, hat sich Schmölz
erstmals intensiv mit dem Thema Solarstrom auseinander gesetzt.
Für seine Physik-Facharbeit verglich er im praktischen Versuch
die Erträge von feststehenden und nachgeführten Anlagen.
Er erhielt die Bestnote - 15 Punkte.
Seitdem plant und vermittelt er nebenberuflich Solarstromanlagen,
auch sein Wohnhaus ist mit Photovoltaik-Elementen bestückt.
Etwa 450000 Euro will der 30-jährige studierte Elektrotechnik-Ingenieur
in sein Projekt investieren. Die Finanzierungszusagen hat er bereits
in der Tasche. Der Bobinger Stadtrat hat im September 2002 seine
Bauvoranfrage einstimmig befürwortet. Die Lechwerke (LEW) zeigten
sich ebenfalls kooperativ. Eine 20 Kilovolt-(KV)-Leitung der LEW
läuft am geplanten Standort vorbei, hier will Schmölz
seinen Strom ins Netz einspeisen. Die erforderliche Trafostation
hat ihm die LEW wenige Tage nach seiner Anfrage angeboten.
Doch in der Bauabteilung des Landratsamtes, wo Schmölz seinen
Plan am 6. Dezember 2002 abgab, signalisierte man: „Das könnte
Probleme geben.“ Die Anlage solle im Außenbereich entstehen,
sei aber kein „privilegiertes Vorhaben“. Das Amt ließ
sich aber zwei Monate Zeit, um dies schriftlich mitzuteilen. Das
geplante Solarprojekt beeinträchtige öffentliche Belange,
hieß es zudem, weil das Grundstück im Flächennutzungsplan
als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen sei.
Schmölz verweist auf andere große Solarstromanlagen in
Bayern, die ebenfalls im Außenbereich, zum Teil ohne Bebauungsplan
entstanden seien. Die Stadt Bobingen sah zwar keinen Weg, hier den
Flächennutzungsplan zu ändern oder gar einen Bebauungsplan
aufzustellen, sie unterstützte das Projekt jedoch mit Argumenten.
Die Leiterin der Bauverwaltung, Barbara Tugemann, ließ Schmölz
einen Fachartikel zukommen. Anlagen zur öffentlichen Versorgung
mit Elektrizität seien durchaus als privilegiert anzusehen,
hieß es da. Schmölz gab ihn an das Amt weiter.
Schock nach der Akteneinsicht
Von dort kam Anfang April erneut ein abwehrendes Schreiben (jedoch
kein Bescheid). Nun zog Schmölz einen Anwalt hinzu und beantragte
Akteneinsicht. Er war schockiert: Neben den Kopien des Schriftverkehrs
mit ihm fand er gerade mal drei handschriftliche Gesprächsnotizen.
In fünf Monaten waren keine Stellungnahmen angefordert oder
ein Bescheid ausgearbeitet worden.
Im Landratsamt verteidigt man dies gerade mit Fürsorge für
den Antragsteller. Werde ein Bauantrag zurückgezogen, so fallen
deutlich geringere Gebühren an als bei einem ablehnenden Bescheid.
Die Gesetzeslage sei eindeutig, man habe Schmölz immer wieder
auf die Problematik des Vorhabens hingewiesen. Nach Ansicht von
Landrat Dr. Vogele ist hier die Stadt Bobingen am Zuge: „Sie
muss mit einer Bauleitplanung die Voraussetzungen für ein solches
Projekt schaffen!“
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