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Schwabmünchner Allgemeine am 12.08.2003

Solarstrom darf man nicht überall ernten
Landratsamt lehnt Projekt auf einer Wiese bei Bobingen ab

Von unserem Redaktionsmitglied Hermann Schmid

Bobingen
Stefan Schmölz fühlt sich ausgebremst. Der EDV-Spezialist aus Bobingen möchte auf einer Wiese westlich der Wertach eine Solarstromanlage errichten, die im Jahr etwa 100000 Kilowattstunden Strom (ausreichend für rund 30 Haushalte) liefern würde. Doch monatelang wurde er vom Landratsamt hingehalten, ehe die Behörde Mitte Juni seinen Bauantrag abwies. Es fehle eine Bauleitplanung der Stadt. Über den Widerspruch von Schmölz hat die nächsthöhere Behörde noch nicht entschieden.
Schmölz hat den Eindruck: „Das Landratsamt hält sich in meinem Fall nicht an die normalen Verwaltungsabläufe!“ und spürt bei der Bauverwaltung des Kreises eine „Blockadehaltung gegenüber regenerativer Energie.“ Stellungnahmen - zum Beispiel zum Naturschutz - habe das Bauamt monatelang nicht angefordert, wohl aber mit der „Beeinträchtigung naturschutzfachlicher Belange“ argumentiert. Fakt ist: Der Antrag wurde am 16. Juni abgelehnt, die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde stammt vom 4. Juli.

1000 Quadratmeter
Schmölz möchte auf einer ihm gehörenden Wiese westlich der Wertach knapp 1000 Quadratmeter Photovoltaik-Elemente aufstellen - in sieben jeweils 45 Meter langen Reihen nach Süden ausgerichtet, die Unterkante einen Meter, die Oberkante 2,70 Meter über dem Boden. Die Trägerkonstruktion soll aus lose verlegten Betonschwellen, gebogenen Stahlrohren und Alu-Querträgern bestehen.
Vor elf Jahren, als Gymnasiast in Schwabmünchen, hat sich Schmölz erstmals intensiv mit dem Thema Solarstrom auseinander gesetzt. Für seine Physik-Facharbeit verglich er im praktischen Versuch die Erträge von feststehenden und nachgeführten Anlagen. Er erhielt die Bestnote - 15 Punkte.
Seitdem plant und vermittelt er nebenberuflich Solarstromanlagen, auch sein Wohnhaus ist mit Photovoltaik-Elementen bestückt. Etwa 450000 Euro will der 30-jährige studierte Elektrotechnik-Ingenieur in sein Projekt investieren. Die Finanzierungszusagen hat er bereits in der Tasche. Der Bobinger Stadtrat hat im September 2002 seine Bauvoranfrage einstimmig befürwortet. Die Lechwerke (LEW) zeigten sich ebenfalls kooperativ. Eine 20 Kilovolt-(KV)-Leitung der LEW läuft am geplanten Standort vorbei, hier will Schmölz seinen Strom ins Netz einspeisen. Die erforderliche Trafostation hat ihm die LEW wenige Tage nach seiner Anfrage angeboten.
Doch in der Bauabteilung des Landratsamtes, wo Schmölz seinen Plan am 6. Dezember 2002 abgab, signalisierte man: „Das könnte Probleme geben.“ Die Anlage solle im Außenbereich entstehen, sei aber kein „privilegiertes Vorhaben“. Das Amt ließ sich aber zwei Monate Zeit, um dies schriftlich mitzuteilen. Das geplante Solarprojekt beeinträchtige öffentliche Belange, hieß es zudem, weil das Grundstück im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen sei.
Schmölz verweist auf andere große Solarstromanlagen in Bayern, die ebenfalls im Außenbereich, zum Teil ohne Bebauungsplan entstanden seien. Die Stadt Bobingen sah zwar keinen Weg, hier den Flächennutzungsplan zu ändern oder gar einen Bebauungsplan aufzustellen, sie unterstützte das Projekt jedoch mit Argumenten. Die Leiterin der Bauverwaltung, Barbara Tugemann, ließ Schmölz einen Fachartikel zukommen. Anlagen zur öffentlichen Versorgung mit Elektrizität seien durchaus als privilegiert anzusehen, hieß es da. Schmölz gab ihn an das Amt weiter.

Schock nach der Akteneinsicht
Von dort kam Anfang April erneut ein abwehrendes Schreiben (jedoch kein Bescheid). Nun zog Schmölz einen Anwalt hinzu und beantragte Akteneinsicht. Er war schockiert: Neben den Kopien des Schriftverkehrs mit ihm fand er gerade mal drei handschriftliche Gesprächsnotizen. In fünf Monaten waren keine Stellungnahmen angefordert oder ein Bescheid ausgearbeitet worden.
Im Landratsamt verteidigt man dies gerade mit Fürsorge für den Antragsteller. Werde ein Bauantrag zurückgezogen, so fallen deutlich geringere Gebühren an als bei einem ablehnenden Bescheid. Die Gesetzeslage sei eindeutig, man habe Schmölz immer wieder auf die Problematik des Vorhabens hingewiesen. Nach Ansicht von Landrat Dr. Vogele ist hier die Stadt Bobingen am Zuge: „Sie muss mit einer Bauleitplanung die Voraussetzungen für ein solches Projekt schaffen!“
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